Musterschreiben 2 für Einwand gegen Teilflächennutzungsplan

Musterschreiben 2 für Einwand gegen Teilflächennutzungsplan

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05.07.2015

Nachbarschaftsverband Pforzheim
Geschäftsstelle
Östliche Karl-Fried¬rich-Straße 4 – 6

75175 Pforzheim

Stellungnahme / Einwendung gegen den Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes „Windenergie“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum obengenannten Entwurf in der Form, wie er seit 29.06.2015 öffentlich ausgelegt ist, nehme ich hiermit Stellung und bringe Einwendungen vor.

1. Gesundheit: Windkrafträder produzieren außer Energie auch Infraschall. Im vorgelegten Entwurf ist dieses Thema am Rande erwähnt. Die geltende Fassung der jedem Schallgutachten zugrundeliegenden Norm DIN 45680 ist von 1997, das heißt, aus einer Zeit, in der Windkraftanlagen deutlich kleiner waren und deutlich schneller drehten als heute. Es ist daher zu erwarten, daß heutige Anlagen in weit größerem Ausmaß Infraschall aussenden. Es ist auch so, daß die Infraschall-Anteile nicht der gleichen Charakteristik unterliegen wie normale hörbare Geräusche. Insofern ist für mich die Feststellung „Infraschall […] wird ausreichend mit berücksichtigt, wenn die Vorsorgeabstände für den hörbaren Schall eingehalten werden.“ überhaupt nicht schlüssig, auch wenn sie der Auffassung des Landesumweltamtes entspricht. Es gibt mittlerweile im internationalen Bereich ausreichend Forschungsergebnisse, in denen eingeschätzt wird, dass bei einer dauerhaften tieffrequenten Geräuscheinwirkung auf den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist.
Aus diesem Grund halte ich Flächen, die einen Abstand von weniger als der zehnfachen Anlagenhöhe zur Wohnbebauung haben, für die Windkraftnutzung für ungeeignet, da eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall nicht ausgeschlossen werden kann. Insofern müssen die Suchräume 1, 2, 3 und 4 aus dem Entwurf herausgenommen werden. (Damit bleibt keine Fläche mehr übrig. Dies aber ist in einer dichtbesiedelten Gegend, wie es der Nachbarschaftsverband ist, nicht weiter verwunderlich. Es wäre Aufgabe der politischen Ebene, diesen Sachverhalt nach außen zu vertreten und nur dort der Windkraftnutzung „substantiell Raum zu geben“, wo es überhaupt Raum gibt.)

2. Landschaftsbild betreffend Suchraum 3: Durch die Errichtung der Windkraftanlagen wird das bestehende Landschaftsbild mit der einmaligen umliegenden Siedlungsstruktur zerstört. Der vorgelegte Entwurf stellt dies – im direkten Widerspruch zum derzeit offengelegten BImSch-Antrag der Firma juwi – ja auch ausdrücklich fest: „Landschaftsbildqualität hoch. Vorbelastungen im engeren Umfeld liegen nicht vor. Durch die exponierte Lage ist die Büchenbronner Höhe prägend für das Landschaftsbild.“ Das bedeutet, daß ein Eingriff in ein Landschaftsbild kaum drastischer ausfallen könnte, als es im Fall des Suchraums 3 geschieht.
Insofern muß, da der Gesetzgeber das Landschaftsbild für schützenswert hält, der Suchraum 3 aus dem Entwurf herausgenommen werden.

3. Landschaftsschutz und Naherholung betreffend Suchraum 3: Zu befürchten hier um die Zerstörung einer als Erholungswald eingestuften Fläche. Flora und Fauna werden vernichtet und das ganze ökologische System entwertet. Im Artenschutzgutachten, das dem derzeit offengelegten BImSch-Antrag der Firma juwi beiliegt, wird ja ausdrücklich erwähnt, daß die Tierwelt durch die Schallemmissionen der Windkraftanlagen möglicherweise beeinträchtigt wird. Das heißt – wie es z. B. an den Simmersfelder Anlagen leicht in der Praxis nachvollziehbar ist –, daß ein Umkreis von ca. 500 m um die Anlagen zum „toten“ Wald wird, in dem kein Vogelgezwitscher mehr zu hören ist. Damit verliert dieser Umkreis aber seine spezifische Erholungswirkung. Ein Vergleich der betroffenen Fläche mit der Gesamtfläche des Landschaftsschutzgebietes Pforzheim, wie ihn der Teilflächennutzungsplan-Entwurf zieht, geht insofern fehl, daß im Landschaftsschutzgebiet zahlreiche andere Flächen mit anderer Zweckbestimmung enthalten sind.
Insofern muß zum Erhalt des Landschaftsschutzgebietes in seinem Teilbereich Büchenbronn der Suchraum 3 aus dem Entwurf herausgenommen werden.

4. Artenschutz im Suchraum 3: Der Wald wird durch die Errichtung von Windkraftanlagen fragmentiert und verliert seine ökologische Funktion. Die Rückzugsmöglichkeiten für die heimische Tierwelt werden stark eingeschränkt und gewaltig zerstört. Luchse und Wölfe werden im Entwurf überhaupt nicht erwähnt, obwohl jüngste Presseberichte die Wiederansiedlung dieser Arten im Schwarzwald für nahezu bestätigt halten. Libellen werden im Entwurf ebenfalls nicht erwähnt, obwohl in Büchenbronn bekannt ist, daß es am Kleinen Herrmannsee massenweise Libellen gibt. Der Kleine Herrmannsee liegt in nur 100 m Entfernung von der jetzt im BImSch-Antrag von juwi geplanten Zuwegung übers Kriegssträßle, wo im FFH-Gebiet Kernstrut eine Kurve mit Hohlweg-Charakter massiv abgegraben werden muß. (juwi nennt so etwas verniedlichend einen marginalen Eingriff.) Rotmilane fliegen immer wieder vom Gartenhausgebiet Büchenbronn über die Büchenbronner Höhe hinweg Richtung Engelsbrand. Mäusebussarde nisten und jagen im Wald auf der Büchenbronner Höhe.
Zum Schutz des Erholungswaldes und der Tierwelt sowie zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts muß der Suchraum 3 aus dem Entwurf herausgenommen werden.

5. Wirtschaftlichkeit: Der Flächennutzungsplanentwurf benennt basierend auf dem Windatlas Baden-Württemberg den Suchraum 3 als Fläche mit dem höchsten Ertragspotential. Nun ist aber auch der dort erwartetete Ertrag in Abwägung zu bringen mit den dort zu erwartenden Beeinträchtigungen. Es liegt derzeit der BImSch-Antrag der Firma juwi vor, der nach intensiver über einjähriger Windmessung zwar einen Ertragswert postuliert, aber die Herleitung dieses Wertes ausdrücklich als Betriebsgeheimnis einstuft. Die gleiche Firma hat in einer Gemeinderatssitzung in Engelsbrand am 15.09.2014 Werte öffentlich präsentiert, die massive Berechnungs- und Bewertungsfehler enthalten. Vergleichswerte nahezu aller infrage kommenden Anlagen in Baden-Württemberg liegen deutlich niedriger. Die Verbindung dieser Tatsachen läßt es naheliegend erscheinen, daß der erhoffte Beitrag für das sogenannte übergeordnete Ziel einer „Energiewende“ in Relation zu den öffentlichen Belangen des Naturschutzes, des Landschaftsschutzes, der Lärmbelästigung, usw. nicht als vorrangig betrachtet werden kann. Daher ist der Suchraum 3 aus dem Entwurf zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

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